Notarielle Beurkundung von Verträgen
Was ist eine notarielle Beurkundung?
Eine notarielle Beurkundung ist ein rechtsverbindlicher Prozess, bei dem ein Notar einen Vertrag oder eine Erklärung in eine öffentliche Urkunde umwandelt. Im Gegensatz zur einfachen Beglaubigung, bei der nur die Echtheit von Unterschriften oder Kopien bestätigt wird, geht die Beurkundung deutlich weiter.
Der Notar prüft dabei die Identität der beteiligten Parteien, klärt über die rechtlichen Folgen auf, berät zu den Inhalten und erstellt ein rechtskräftiges Dokument mit höchster Beweiskraft. Die notarielle Beurkundung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben und bietet maximale Rechtssicherheit.

Unsere Beurkundungsdienste
Immobilienverträge
Notarielle Beurkundung von Kaufverträgen für Immobilien, Grundstücke und Wohnungseigentum. Wir sorgen für eine rechtssichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts und übernehmen auch die notwendigen Anmeldungen beim Grundbuchamt.
Preis: ab CHF 600
Abhängig vom Kaufpreis der Immobilie
Gesellschaftsverträge
Beurkundung von Gesellschaftsverträgen für GmbHs, AGs und andere Unternehmensformen. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Aspekten und sorgen für eine reibungslose Gründung oder Umstrukturierung Ihres Unternehmens.
Preis: ab CHF 500
Abhängig von der Gesellschaftsform und dem Gesellschaftskapital
Ehe- und Erbverträge
Notarielle Beurkundung von Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten. Wir helfen Ihnen, Ihre persönlichen und familiären Angelegenheiten rechtssicher zu regeln und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Preis: ab CHF 400
Abhängig von Umfang und Komplexität
Sonstige Erklärungen
Beurkundung von Schenkungsversprechen, Bürgschaftserklärungen, Verpflichtungserklärungen und anderen rechtserheblichen Erklärungen, die eine besondere Rechtssicherheit erfordern.
Preis: ab CHF 150
Abhängig von Art und Umfang der Erklärung
Vorteile der notariellen Beurkundung
Höchste Rechtssicherheit
Notarielle Urkunden haben eine besonders starke Beweiskraft vor Gericht und sorgen für Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Dauerhafte Beweiskraft
Die notarielle Urkunde dient als dauerhaftes Beweismittel für den dokumentierten Rechtsakt und schützt vor späteren Anfechtungen.
Unparteiische Beratung
Der Notar berät als unparteiischer Experte alle Beteiligten und sorgt für ein faires und ausgewogenes Ergebnis.
Rechtmäßigkeitskontrolle
Der Notar prüft die Rechtmäßigkeit des Vertrags und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Schutz vor Übereilung
Die notarielle Beurkundung schützt die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen und gewährleistet, dass sie die Tragweite ihrer Handlungen verstehen.
Vollstreckbarkeit
Notarielle Urkunden können unter bestimmten Voraussetzungen als Vollstreckungstitel dienen und ermöglichen eine vereinfachte Durchsetzung von Ansprüchen.
Der Beurkundungsprozess
1. Vorgespräch und Beratung
Ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Bedürfnisse und Ziele besprechen. Wir erläutern den gesamten Prozess und geben erste rechtliche Hinweise.
2. Entwurfserstellung
Wir erstellen einen maßgeschneiderten Entwurf des zu beurkundenden Dokuments unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte und Ihrer persönlichen Wünsche.
3. Entwurfsbesprechung
Wir besprechen den Entwurf mit Ihnen und allen beteiligten Parteien. Änderungswünsche werden aufgenommen und eingearbeitet.
4. Beurkundungstermin
Beim offiziellen Beurkundungstermin wird die Urkunde vom Notar vorgelesen, erläutert und von allen Beteiligten unterschrieben. Der Notar bestätigt die Rechtmäßigkeit durch seine Unterschrift und sein Siegel.
5. Nachbereitung und Vollzug
Nach der Beurkundung kümmern wir uns um alle notwendigen Folgemaßnahmen, wie die Beantragung von Eintragungen in öffentliche Register oder die Einholung behördlicher Genehmigungen.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich erforderlich?
Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich in folgenden Fällen erforderlich:
- Grundstückskaufverträge und andere Verträge über Immobilien
- Gesellschaftsverträge bei GmbH-Gründungen und bestimmten Kapitalerhöhungen
- Erbverträge und öffentliche Testamente
- Schenkungsversprechen
- Bestimmte familien- und erbrechtliche Vereinbarungen
- Bestimmte Vollmachten, z.B. Generalvollmachten oder Vorsorgevollmachten
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Eine Beurkundung hingegen ist wesentlich umfassender: Hier erstellt der Notar selbst die Urkunde, nachdem er die Beteiligten über die rechtlichen Folgen beraten hat. Er liest den Vertragstext vor, prüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und erstellt ein rechtskräftiges Dokument mit höchster Beweiskraft, das er mit seiner Unterschrift und seinem Siegel versieht.
Welche Unterlagen muss ich zur Beurkundung mitbringen?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Vertragstyp ab, in der Regel benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
- Bei Immobilienkaufverträgen: Grundbuchauszug, eventuell Baupläne, Energieausweis
- Bei Gesellschaftsverträgen: Informationen zum Gesellschaftszweck, Stammkapital, Geschäftsführung
- Bei Eheverträgen: Daten zur persönlichen und finanziellen Situation beider Partner
- Bei Vertretung: Eine notariell beglaubigte Vollmacht
Wir informieren Sie im Vorgespräch detailliert, welche spezifischen Unterlagen für Ihren Fall benötigt werden.
Wie lange dauert der Beurkundungsprozess?
Die Dauer des gesamten Beurkundungsprozesses variiert je nach Komplexität des Vertrags und der Anzahl der beteiligten Parteien. Die Vorbereitung und Entwurfserstellung kann einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nehmen. Der eigentliche Beurkundungstermin dauert je nach Umfang des Vertrags zwischen 30 Minuten und zwei Stunden. Die Nachbereitung und der Vollzug (z.B. Grundbucheintragungen) können weitere Wochen in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns stets, den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten, ohne dabei die notwendige Sorgfalt zu vernachlässigen.
Kann ich einen eigenen Vertragsentwurf einbringen?
Ja, Sie können einen eigenen Vertragsentwurf einbringen. Der Notar wird diesen prüfen und sicherstellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt. Gegebenenfalls schlägt der Notar Änderungen oder Ergänzungen vor, um die Rechtswirksamkeit und Ausgewogenheit des Vertrags zu gewährleisten. In vielen Fällen ist es jedoch effizienter, den Notar direkt mit der Erstellung des Entwurfs zu beauftragen, da er über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihrem Beurkundungsvorhaben. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sorgen für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer wichtigen Verträge und Erklärungen.
Kontakt aufnehmenDie Bedeutung der notariellen Beurkundung in der Schweiz
Die notarielle Beurkundung nimmt im schweizerischen Rechtssystem eine zentrale Stellung ein und trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit bei wichtigen Transaktionen und Rechtsgeschäften bei. Als eine der ältesten rechtlichen Institutionen hat sie sich über Jahrhunderte bewährt und wird kontinuierlich an moderne Herausforderungen angepasst.
In der Schweiz, einem Land mit ausgeprägter Rechtssicherheit und Vertragsfreiheit, dient die notarielle Beurkundung als wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Transparenz bedeutsamer Rechtsgeschäfte. Der Notar fungiert dabei als unparteiischer Rechtsexperte, der alle Beteiligten berät und sicherstellt, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Besonders im Immobilienrecht spielt die notarielle Beurkundung eine herausragende Rolle. Der Erwerb von Grundeigentum, sei es durch Kauf, Tausch oder Schenkung, erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung, bevor eine Eintragung im Grundbuch erfolgen kann. Diese gesetzliche Vorgabe dient dem Schutz aller Beteiligten und der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr. Der Notar klärt über rechtliche Implikationen auf, prüft die rechtlichen Voraussetzungen und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Schritte für die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Auch im Gesellschaftsrecht ist die notarielle Beurkundung von großer Bedeutung. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs, bei Kapitalerhöhungen oder anderen wesentlichen Änderungen der Gesellschaftsstruktur ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Sie gewährleistet die Einhaltung komplexer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften und schafft Transparenz für Gesellschafter, Gläubiger und andere Interessengruppen.
Im Familien- und Erbrecht bietet die notarielle Beurkundung eine wichtige Grundlage für die langfristige Regelung persönlicher Angelegenheiten. Ehe- und Erbverträge, die notariell beurkundet werden, haben eine höhere Rechtssicherheit und sind weniger anfechtbar als privatschriftliche Vereinbarungen. Der Notar stellt durch seine Beratung sicher, dass die Beteiligten die Tragweite ihrer Entscheidungen verstehen und dass keine unausgewogenen oder ungerechten Regelungen getroffen werden.
Die durch den Notar erstellte öffentliche Urkunde genießt in der Schweiz einen besonders hohen Beweiswert. Sie begründet die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts. Im Streitfall kann sich eine Partei auf eine notarielle Urkunde stützen, ohne die Beweislast für deren Inhalt tragen zu müssen. Dies stärkt die Rechtsposition der Beteiligten erheblich und kann kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die notarielle Beurkundung in der Schweiz ein unverzichtbares Element des Rechtssystems darstellt. Sie schafft Rechtssicherheit, fördert die Transparenz bei wichtigen Rechtsgeschäften und schützt die Interessen aller Beteiligten. In einer zunehmend komplexen Rechtslandschaft bietet sie einen verlässlichen Rahmen für bedeutsame rechtliche Transaktionen und trägt so zur Stabilität des Rechtsverkehrs bei.